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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau

Urteil der 2. Großen Strafkammer vom 02.05.2023 wegen gefährlicher Körperverletzung und Vergewaltigung rechtskräftig

15.09.2023, Dessau-Roßlau – 021/2023

  • Landgericht Dessau-Roßlau

Urteil der 2. Großen Strafkammer vom 02.05.2023 wegen gefährlicher Körperverletzung und Vergewaltigung rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 05.09.2023 (Az.: 6 StR 391/23) die Revision der Nebenklägerin gegen ein Urteil der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau verworfen.

Die Kammer hatte am 02.05.2023 (Az.: 2 Ks 115 Js 24286/22) gegen einen 40-jährigen Angeklagten aus Oranienbaum-Wörlitz wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Vergewaltigung eine Freiheitsstrafe von acht Jahren verhängt. Sie hatte es im Ergebnis der Hauptverhandlung als erwiesen angesehen, dass der zuvor strafrechtlich nicht in Erscheinung getretene und in der Hauptverhandlung weitgehend geständige Mann seiner Ehefrau in den Abendstunden des 06.10.2022 im gemeinsamen Einfamilienhaus in Tötungsabsicht hinterrücks zwei Schläge mit einem Fäustel gegen den Kopf versetzte. Im Verlaufe des Tatgeschehens verübte er weitere Gewalt, drehte unter anderem den Kopf der Geschädigten ruckartig zur Seite und vergewaltigte sie zudem. Der Geschädigten gelang es dennoch, dem Angeklagten den Fäustel zu entwinden, woraufhin dieser das Haus verließ und mit seinem Pkw an die Elbe fuhr, wo er sich in suizidaler Absicht mehrere Schnittverletzungen zufügte. Die Eheleute lebten zur Tatzeit im Wohnhaus bereits einige Monate räumlich voneinander getrennt. Vom Vorwurf des versuchten heimtückischen Mordes war der Angeklagte zur Überzeugung des Gerichts strafbefreiend zurückgetreten.

Die hiergegen gerichtete Revision der Ehefrau des Angeklagten, die im Verfahren als Nebenklägerin auftrat, blieb ohne Erfolg. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Frank Straube
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