Hinweise für Teilnehmer am elektronischen Rechtsverkehr
Das zentrale Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Landgerichts Dessau-Roßlau ist auch unter der Adresse lg-dessau-rosslau(at)egvp.de-mail.de erreichbar, wobei [at] durch das @-Zeichen ersetzt werden muss.
Unter dieser Adresse können allerdings nur DE-Mail-Nachrichten (nicht: allgemeine E-Mails) eingereicht werden.
Einzelheiten zu weiteren Dateiformaten und technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den Informationen "Elektronischer Rechtsverkehr" auf der linken Spalte der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen. Auf der Internet-Seite https://webegvp.justiz.de/ finden Sie auch die Möglichkeit, über ein Online-Formular (sog. Web-EGVP) rechtsverbindlich Dokumente bei Gericht einzureichen.
Weitere Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz Sachsen-Anhalts finden sie hier.
Über die allgemeine E-Mail-Adresse des Gerichts können Dokumente in Rechtssachen nicht wirksam übermittelt werden.