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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau

17.05.2019, Dessau-Roßlau – 9

  • Landgericht Dessau-Roßlau

 

 

Im Schwurgerichtsverfahren 2

KLs 115 Js 19456/18 gegen zwei afghanische Staatsangehörige hat heute die 2. Strafkammer

den älteren der beiden Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung,

Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit 

mit gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls zu einer

Einheitsjugendstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten verurteilt. Zudem hat es die

Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

 

Gegen den jüngeren der beiden

Angeklagten hat die Kammer wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit

mit gefährlicher Körperverletzung eine Jugendstrafe von 1 Jahr und 5 Monaten

verhängt. Von dem Tatvorwurf der gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil des

Landsmannes hat die Kammer ihn freigesprochen.

 

 

 

Die Jugendstrafen wurden nicht

zur Bewährung ausgesetzt.

 

 

 

Die Kammer sah es im Ergebnis

der Hauptverhandlung als erwiesen an, dass der ältere der beiden Angeklagten am

08. September 2018 in Köthen zunächst einen Landsmann mit der Faust auf das

rechte Auge geschlagen hat, wodurch dieser Verletzungen davongetragen hat. Eine

Beteiligung des jüngeren der beiden Angeklagten an dieser Tat konnte durch die

Hauptverhandlung nicht nachgewiesen werden.

 

 

 

Im weiteren Verlauf kamen

weitere Personen, die die Auseinandersetzung bemerkt hatten zum Tatort. Unter

ihnen war auch der spätere Geschädigte. Der ältere der beiden Angeklagten hat

nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung diesem einen starken Stoß gegen den

Brustkorb versetzt, so dass er rückwärts auf die Straße fiel und regungslos

liegenblieb. Der jüngere der beiden Angeklagten trat dem Geschädigten, der zu

diesem Zeitpunkt noch lebte, mit dem beschuhten Fuß (trampelnd, nicht fest) auf

den Kopf.

 

Der Geschädigte verstarb

wenige Minuten später an einem plötzlichen Herztod.

 

Das Gericht sah es im Ergebnis

der Hauptverhandlung als erwiesen an, dass durch die Körperverletzung der Tod

des Geschädigten fahrlässig verursacht wurde.

 

 

 

Das Gericht hat die

Haftbefehle gegen beide Angeklagten aufrechterhalten.

 

 

 

Das Urteil ist nicht

rechtskräftig.

 

 

 

 

 

Oliver Kunze

 

stellv. Pressesprecher

 

 

 

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