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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau

(LG DE) Sitzungen in Zivilsachen am Landgericht Dessau-Roßlau

24.05.2019, Dessau-Roßlau – 11

  • Landgericht Dessau-Roßlau

 

 

Das Landgericht hat heute die

Klage, mit der die Beseitigung des Sandsteinreliefs, durch das sich der Kläger

verunglimpft und beleidigt fühlt, von der Stadtkirche in Wittenberg begehrt

wird, abgewiesen.

 

 

 

In der Begründung heißt es,

dass der Kläger unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt die Beseitigung des

Sandsteinreliefs verlangen könne. Aus dem Umstand, dass das Relief weiterhin an

der Mauer der Stadtkirche vorhanden ist und die Stadtkirchengemeinde dies nicht

hat beseitigen lassen, liege keine Beleidigung (Kundgabe der eigenen

Missachtung), auch nicht in Form einer Formalbeleidigung, der Beklagten gegenüber

dem Kläger vor.

 

Unter Berücksichtigung der

Umstände, (u.a.) dass die Beklagte selbst das Sandsteinrelief weder hergestellt

noch selbst angebracht hat, dieses Bestandteil eines historischen Gebäudes ist,

welches unter Denkmalschutz steht, und am Fuß der Stadtkirche ein Mahnmal und

eine Gedenktafel, die Bestandteil einer "Gedenkkultur" ist, vorhanden

sind, sei in der von dem Sandsteinrelief ausgehenden Wirkung keine Kundgabe der

eigenen Missachtung durch die Beklagte in der Form eines negativen Werturteils

in Bezug auf Juden zu sehen.

 

 

 

Schließlich scheide eine

Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers aus, weil unter

Berücksichtigung der Begleitumstände die von dem Sandsteinrelief ausgehende

"Aussage" in einem objektiven Sinne nicht als eigene Kundgabe der

Missachtung der Beklagten gewertet werden könne.

 

 

 

Das Urteil ist nicht

rechtskräftig.

 

 

 

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Kunze

 

(stellvertretender Pressesprecher)

 

 

 

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