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Pressemitteilungen des Landgerichts Dessau-Roßlau
(LG DE) Sitzungen in Zivilsachen am Landgericht Dessau-Roßlau
24.05.2019, Dessau-Roßlau – 11
- Landgericht Dessau-Roßlau
Das Landgericht hat heute die
Klage, mit der die Beseitigung des Sandsteinreliefs, durch das sich der Kläger
verunglimpft und beleidigt fühlt, von der Stadtkirche in Wittenberg begehrt
wird, abgewiesen.
In der Begründung heißt es,
dass der Kläger unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt die Beseitigung des
Sandsteinreliefs verlangen könne. Aus dem Umstand, dass das Relief weiterhin an
der Mauer der Stadtkirche vorhanden ist und die Stadtkirchengemeinde dies nicht
hat beseitigen lassen, liege keine Beleidigung (Kundgabe der eigenen
Missachtung), auch nicht in Form einer Formalbeleidigung, der Beklagten gegenüber
dem Kläger vor.
Unter Berücksichtigung der
Umstände, (u.a.) dass die Beklagte selbst das Sandsteinrelief weder hergestellt
noch selbst angebracht hat, dieses Bestandteil eines historischen Gebäudes ist,
welches unter Denkmalschutz steht, und am Fuß der Stadtkirche ein Mahnmal und
eine Gedenktafel, die Bestandteil einer "Gedenkkultur" ist, vorhanden
sind, sei in der von dem Sandsteinrelief ausgehenden Wirkung keine Kundgabe der
eigenen Missachtung durch die Beklagte in der Form eines negativen Werturteils
in Bezug auf Juden zu sehen.
Schließlich scheide eine
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers aus, weil unter
Berücksichtigung der Begleitumstände die von dem Sandsteinrelief ausgehende
"Aussage" in einem objektiven Sinne nicht als eigene Kundgabe der
Missachtung der Beklagten gewertet werden könne.
Das Urteil ist nicht
rechtskräftig.
Im Auftrag
Kunze
(stellvertretender Pressesprecher)
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